ROLF BEHRENTIN

RECHTSANWALT


ANWALTSKANZLEI FÜR ADOPTIONSRECHT


Um Sie optimal beraten zu können, habe ich mich als Anwalt seit Jahren konsequent auf das Rechtsgebiet der Adoption spezialisiert. Die Schwerpunkte meiner Arbeit bilden:

BUNDESWEITE BERATUNG IM ADOPTIONSRECHT
In einer ausführlichen Beratung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen. Ich berate Sie über den Gang des Verfahrens und die Erfolgsaussichten eines Adoptionsverfahrens.


AUSLANDSADOPTION
Ich begleite Sie durch das ganze Verfahren der Adoption ausländischer Kinder und Erwachsener. Ich biete Ihnen eine Hilfestellung bei den Vermittlungsstellen, Jugendämtern und Botschaften. Selbstverständlich beantrage ich für Sie die Anerkennung der ausländischen Adoption nach § 2 AdWirkG bei dem für Sie zuständigen Familiengericht. Bitte beachten Sie Ich bin nicht befugt, selbst Adoptionen zu vermitteln. Adoptionsvermittlung ist nur den zugelassenen Stellen erlaubt.

ERWACHSENENADOPTION
Die Erwachsenenadoption unterscheidet sich in den Voraussetzungen und in den Folgen von der Adoption Minderjähriger. Insbesondere die erbrechlichen Folgen sind sehr unterschiedlich. Ich berate Sie gerne.


ADOPTION BEI LEBENSPARTNERSCHAFTEN

Nach § 9 VI LPartG ist neben der Stiefkindadoption auch die Adoption eines fremden Kindes durch einen der Lebenspartner möglich. Über die besonderen Voraussetzungen berate ich Sie gerne.


GUTACHTEN ZUM  ADOPTIONSRECHT ANDERER LÄNDER

Bei jeder Adoption eines ausländischen Kindes muß das Adoptionsrecht des jeweiligen Heimatlandes berücksichtigt werden. Die Adoptionswirkungen sind dabei oft sehr unterschiedlich. Ich erstelle zu pauschalen Festpreisen Gutachten zu fast allen Ländern der Erde.



Telefon: 0221 / 788 20 400
Telefax: 0221 / 788 20 401



E-mail: rb@behrentin.de
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