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BERATUNG IM ADOPTIONSRECHT
In einer Erstberatung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen. Ich berate Sie über den Gang des Verfahrens und Ihre persönlichen Erfolgsaussichten.
AUSLANDSADOPTION
Ich begleite Sie durch das ganze Verfahren der Adoption ausländischer Kinder und Erwachsener. Ich biete Ihnen eine Hilfestellung bei den Vermittlungsstellen, Jugendämtern und Botschaften. Selbstverständlich beantrage ich für Sie die Anerkennung der ausländischen Adoption nach § 2 AdWirkG bei dem für Sie zuständigen Vormundschaftsgericht. Bitte beachten Sie Ich bin nicht befugt, selbst Adoptionen zu vermitteln. Adoptionsvermittlung ist nur den zugelassenen Stellen erlaubt.
ADOPTION BEI LEBENSPARTNERSCHAFTEN
Nach § 9 VI LPartG ist neben der Stiefkindadoption auch die Adoption eines fremden Kindes durch einen der Lebenspartner möglich. Über die besonderen Voraussetzungen berate ich Sie gerne. Mehr dazu....
ERWACHSENENADOPTION
Die Erwachsenenadoption unterscheidet sich in den Voraussetzungen und in den Folgen von der Adoption Minderjähriger. Insbesondere die erbrechlichen Folgen sind sehr unterschiedlich. Ich berate Sie gerne.
ADOPTION DURCH ÄLTERE MENSCHEN
Besonders bei der Adoption duch ältere Menschen kommt es immer wieder zu Ablehnungnen. Obwohl das Gesetz keine Altersgrenze kennt, wird diesen Menschen oft eine Adoption verwehrt. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts.
GUTACHTEN ZUM ADOPTIONSRECHT ANDERER LÄNDER
Bei jeder Adoption eines ausländischen Kindes muß das Adoptionsrecht des jeweiligen Heimatlandes berücksichtigt werden. Die Adoptionswirkungen sind dabei oft sehr unterschiedlich. Ich erstelle zu pauschalen Festpreisen Gutachten zu fast allen Ländern der Erde.
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